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Satzung des Vereins zur Förderung der Zusammenarbeit im Erziehungsbereich e.V. (pdf herunterladen)
§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr
(1) Der Verein trägt den Namen Verein zur Förderung der Zusammenarbeit im Erziehungsbereich e.V.
(2) Er hat den Sitz in 82335 Berg, Seeburgstraße 18
(3) Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Starnberg eingetragen.
(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 2 Vereinszweck
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung 1977 (§§ 51 ff. AO) in der jeweiligen gültigen Fassung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Wohlfahrtspflege und die Zusammenarbeit im Erziehungsbereich.
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
a. Die Errichtung eines Institutes, das die Zusammenarbeit im Erziehungsbereich durch die Entwicklung und Durchführung von Projekten fördern, unterstützen und gestalten soll. Darunter fallen insbesondere folgende Arbeiten:
- Eltern, Erzieher bzw. Erzieherinnen und Lehrkräfte der verschiedenen Schultypen zur Zusammenarbeit anzuregen.
- Eltern dabei zu helfen, dass ihnen die gemeinsame Erziehung ihrer Kinder gelingt.
- die Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberatung, Schule und Kindertagesstätte zu fördern.
- Projekte und Modelle im Erziehungsbereich, die dieser Zielsetzung dienen, zu entwickeln, zu fördern und bekannt zu machen.
- "Mediatoren" als Vermittler zwischen Elternhaus, Kindertagesstätte und Schule auszubilden.
- geeignete Fachreferenten anzubieten.
- Selbsthilfe für Schüler und Schülerinnen anzuregen und zu begleiten.
- Supervisoren zu vermitteln.
- gemeinsame Fortbildung anzubieten.
(weiterlesen im Text)
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